Staatswillkür
Kontakt
Sitemap

Staatswillkür: -Bürgerrechte- werden durch die Bundesrepublik Deutschland und Land Rheinland-Pfalz eklatant verletzt.

BGB Eheliches Güterrecht: Die - Gütergemeinschaft, das "Steuerverbrechen"  der Eheleute Hesky, so die Bundesrepublik Deutschland.

Grundrechte- / und Familienrechte-Eingriff durch die Bundesrepublik Deutschland und Land Rheinland-Pfalz wegen der "ungesetzlichen Betriebsaufspaltung".

Eine Verknüpfung der "ungesetzlichen Betriebsaufspaltung" mit dem ehelichen Güterrecht ist mit dem Sinn und Zweck von BGB-Familienrecht-Vorschriften unvereinbar. Die ehelichen Güterstände dienen ausschließlich der Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten.

Bürgerliches Gesetzbuch. Nach Auffassung deutscher Steuerrichter steht offenbar die -Gütergemeinschaft- im Einklang mit der Nazi-Ideologie -Nazi-Richter-Recht Betriebsaufspaltung ...!?

Denn, die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung...

1. nach der Nazi-Ideologie waren, dass die Eheleute finanz- und mitspracherechtlich am eigenen Betrieb bzw.  Unternehmen beteiligt waren;

2. nach der deutschen Steuer-Richter-Recht-Ideologie ist, dass die -Gütergemeinschaft- als Betrieb bzw. Unternehmen fungiert, obwohl kein Recht und Gesetz dieses im Steuerfall Hesky bestimmen würde. 

Die Betriebsaufspaltung wird durch die deutsche Steuer-Justiz, jetzt, im Einvernehmen mit der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, den Eheleuten Hesky unterstellt.

Die Folge: Staatliche Familienzerstörung durch die Steuerrichter-Justiz in Zusammenarbeit mit der Zivil-Justiz wegen der anhängigen Schadenersatzklage -Restitutionsklage- vom 6.8.2021 am Landgericht Mainz.

Die steuerliche Diskriminierung der Eheleute Hesky.

Das Land Rheinland-Pfalz, Verantwortliche und Bedienstete, bezichtigen die Eheleute Hesky der Steuerhinter-ziehung wegen Veräußerung eines privaten Grundstücks und vertuschen die Diensthandlung des Finanzamts Bad Kreuznach wegen  des Gemeinnützigkeitsrechts. Denn, die Fachstelle beim Finanzamt Bad Kreuznach erteilte dem alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer Helmut Hesky die Genehmigung zur Führung der "H.H.-gemeinnützigen Seniorenheim GmbH" in ihrer Wirkung, die dem Allgemeinwohl bedürftiger Menschen diente.

Die Steuerfahndungsstelle Finanzamt Mainz-Süd bezichtigt die Eheleute Hesky im Einleistungsvermerk vom 07.01.1991 der Steuerhinterziehung durch falsche Angaben in der Steuererklärung 1988. Eine Beleidigung der Eheleute Hesky besonderer Art, denn es liegt bereits ein rechtskräftiger Einkommensteuer-Bescheid 1988 vor.

Das Finanzamt Mainz-Süd trifft im Aktenvermerk vom 07.01.1991 die Aussage: "Ein erzielter Gewinn aus einer Veräußerung eines privaten Grundstücks bleibt im vorliegenden Fall einkommensteuerfrei, während ein Gewinn bei der Veräußerung der GmbH-Anteile steuerpflichtig wäre."

Gemäß Notarurkunde vom 16.06.1986, URNr. 656 für 1986, Notar Dr. Monreal, fällt das Vermögen der gemeinnützigen GmbH, ..."soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter übersteigt, an den Paritätischen Wohlfahrts-Verband, Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. in 6500 Mainz, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke, nämlich für die Altenarbeit im Rhein-Hunsrück-Kreis, zu verwenden hat."

Der Trugschluß:  Das Finangericht Rheinland-Pfalz trifft im Urteil vom 21.02.2002, Aktenzeichen 5 K 2595/98, die Aussage, dass es sich um eine "Betriebsaufspaltung" handelt, weil die Eheleute Hesky in -Gütergemeinschaft- leben, und dies für die "Betriebsaufspaltung-Einkommen-Besteuerung" unerheblich ist. 

Das "Steuerverbrechen": Den Eheleuten Hesky wurde durch Behörden der Bundesrepublik Deutschland und durch das Land Rheinland-Pfalz wegen des Ehelichen Güterrechts -Gütergemeinschaft- ein Steuerverbrechen angedichtet.

Tatsachen im Sinne von § 263 StGB (Betrug durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen) sind konkrete Zustände oder Vorgänge aus der Gegegnwart und Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind. Die Tatsache bildet die Grundlage der Subsumtion und damit der Rechtsanwendung.

Beweis: Finanzamt Mainz-Süd -Steuerfahndungsstelle- Einleitung- und Aktenvermerk vom 07.01.1991

Das "Steuerverbrechen": Durch Lug und Betrug der rheinland-pfälzischen Steuerrichter wurden die Eheleute Hesky in die Richter-Psycho-Falle gelockt, um der rheinland-pfälzischen Landesregierung den Raub des Eigenheims der Mutter Margarete Hesky und die Erpressung des Sohnes zu ermöglichen.

 

Organisierte Verwaltungs- und Steuer-Justizkriminalität

Justizbehinderung der Justizverwaltung durch den 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz ...ist Fakt.

Strafanzeigen-Listung: In den Ermittlungeverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz

gegen

a. Ministerpräsidentin Maria Luise Anna Dreyer, Staatskanzlei, Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz,

b. Richterin Bettina Karl, Landgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz, 

c. Finanzamtvorsteherin Ulrike Laux, jetzt Finanzamt Mayen, Westbahnhof 11, 56727 Mayen,

wegen Rechtsbeugung, 

zu a. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft: 3100 Js 1585/21, 3100 Js 35319/19, 3100 Js 34107/19,                                               3100 Js 380/18,

zu b 3100 Js 8852/19,

zu c. 3113 Js 15599/16 und 3500 Js 14719/16. 

Die Hintergründe der unterstellten "Steuerhinterziehung" im Steuerfall Eheleute Hesky werden zur Zeit am Bundesgerichtshof in Karlsruhe untersucht, Aktenzeichen S 18-37202 vom 16.05.2022, wegen des  Klageerzwingungsverfahren gegen Staatsanwaltschaft Mainz unter Mitwirkung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.  

 

Veranwortlich für den Inhalt ist Helmut Hesky, Steinstraße 15, 56290 Beltheim.

Fragen werden per Mail unter - hesky@t-online.de - beantwortet. Hinweisgebung erwünscht.